Vorsicht Abmahngefahr!
Immer mehr Unternehmer binden Social Media in ihren Kommunikationsauftritt ein. Da die sozialen Netzwerke im Ausland gehostet werden war gängige Meinung, dass ein Impressum nicht notwendig ist. Das Landgericht Aschaffenburg hat mit seinem Urteil 2 HK O 54/11 allerdings geurteilt, dass eine Impressumspflicht auch für Firmenseiten bei Facebook, Twitter & Co. verbindlich vorgeschrieben ist.